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Verfasst von: Erdal Genc am 11.01.2011 12:33
 


THEMA:  Teilzeit Angestellt und Teilzeit Selbständig

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich hätte da eine knifflige Frage. Ich bin zurzeit Teilzeitangestellter an einer Kfz-Zulassungsstelle der Bundes Polizei Direktion Wien.

Mein Wunsch ist es nebenbei ein Gewerbe zu betreiben um meine Monatlichen Lebenskosten zu decken ohne Stadtliche Beihilfen zu beantragen.

Nach langem überlegen habe ich mich entschieden ein Teilzeit Gewerbe in der Sparte Kfz Handle (bzw. KFZ Verkauft) zu betreiben.

Was für Steuerliche Vor- oder Nachteile würde des für mich verursachen?

Ich bin im klarem das ich eine Jährliche "Einkommensstuer" leisten muss.

Müste ich noch eine Unfall- oder SV anteil leisten?

Für jede Auskunft bin ich Dankbar da es sehr schwer ist aus dem Internet solche Informationen heraus zu Filtern.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.01.2011 12:44
 


THEMA:  Teilzeit Angestellt und Teilzeit Selbständig

Sie müssten einen Gewerbeschein lösen.Damit wären Sie sozialversicherungspflichtig.

Wenn Ihr Umsatz aber unter 30.000,-- jährlich bleibt und der Gewinn unter 4.300,-- dann können Sie sich v.d. Sozialversicherung befreien lassen. 

Bevor Sie den Gewerbeschein lösen, gehen Sie auf die Wirtschaftskammer und beantragen Sie die Neugründungsförderung.Damit sparen Sie Gebühren.Sie erhalten dort auch nützliche Informationen.

 

Wir bieten auch eine kostenlose Erstberatung an.

www.steuerberatung-weiss.at

Terminvereinbarung unter 01 533 16 37 

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 11.01.2011 17:28
 


THEMA:  Teilzeit Angestellt und Teilzeit Selbständig

Lieber Herr Genc,

 

Gerade im Bereich vom KFZ-Handel würde ich Ihnen ans Herz legen, sich von einem fachkundigen Berater Unterstüzung zu holen. Wir betreuen einige Gebrauchtwagenhändler und leider kommen die meisten erst einige Zeit, nachdem das Geschäft schon läuft und bei den Prüfungen stellt sich dann heraus, dass NOVA und Umsatzsteuern starke Mängel aufweisen, sodass intensive Unterstützungen erforderlich sind um hier wieder die Dinge "heil"  zu machen.

Die Dokumentation im KFZ-Handel stellt ganz genaue Anforderungen an Sie - daher - nutzen Sie die Chance und beginnen Sie mit einer Beratung und ausreichendem Wissen, wie Sie vorgehen müssen. Gott sei Dank konten wir für einige Kunden schon zig-tausende an Euros zurückholen.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at

Verfasst von: Raphaela Schöck am 15.02.2011 21:44
 


THEMA:  Teilzeit Angestellt und Teilzeit Selbständig

Hallo!

Ich habe ebenfalls eine Frage zu diesem Thema:

Ich bin Mutter einer dreijährigen Tochter und arbeite seit eineinhalb Jahren in einem Nagelstudio als Nageldesignerin. Ich möchte weiterhin teilzeit arbeiten, jedoch mich in dieser Branche selbsständig machen. Ist es möglich dass ich ein Kleinunternehmen gründe, wobei ich aber nur teilzeit-mäßig arbeite? Da meine Tochter noch so klein ist, und ich eine allein erziehende Mama bin, kann ich noch nicht Vollzeit arbeiten. Muss ich dann weniger an Steuern zahlen oder ist die Pflicht-Sozialversicherung dann geringer? Wie sieht das mit den jährlichen Abgaben aus? Zahlt sich so eine Teilzeit-Selbstständigkeit überhaupt aus (trotz genügender Kundschaft)???

 

Danke vielmals im Voraus

 

MfG Raphaela Schöck aus Mödling bei Wien

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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